Vorübergehende Erhöhung der Verdienstgrenze bei Altersrenten

Veröffentlicht am 06.02.2022 in Soziales

Der SPD-Ortsverein gibt auf diesem Wege eine Information der Deutschen Rentenversicherung, die auf der Homepage der Institution abrufbar ist, an interessierte Leserinnen und Leser seiner Homepage gerne weiter.

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

 

 

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